'Askinūhunna Min Ĥaythu Sakantum Min Wujdikum Wa Lā Tuđārrūhunna Lituđayyiqū `Alayhinna Wa 'In Kunna 'Ūlāti Ĥamlin Fa'anfiqū `Alayhinna Ĥattaá Yađa`na Ĥamlahunna Fa'in 'Arđa`na Lakum Fa'ātūhunna 'Ujūrahunna Wa 'Tamirū Baynakum Bima`rūfin Wa 'In Ta`āsartum Fasaturđi`u Lahu 'Ukhraá (Aţ-Ţalāq: 6). |
[65.6] Lasset sie (während der Frist) in den Häusern wohnen, in denen ihr wohnt, gemäß euren Mitteln; und tut ihnen nichts zuleide in der Absicht, es ihnen schwer zu machen. Und wenn sie schwanger sind, so bestreitet ihren Unterhalt, bis sie sich ihrer Bürde entledigt haben. Und wenn sie (das Kind) für euch säugen, gebt ihnen ihren Lohn und beratet euch freundlich miteinander; wenn ihr aber (damit) Verlegenheit für einander schafft, dann soll eine andere (das Kind) für den (Vater) säugen. |