Wa Al-Lā'ī Ya'isna Mina Al-Maĥīđi Min Nisā'ikum 'In Artabtum Fa`iddatuhunna Thalāthatu 'Ash/hurin Wa Al-Lā'ī Lam Yaĥiđna Wa 'Ūlātu Al-'Aĥmāli 'Ajaluhunna 'An Yađa`na Ĥamlahunna Wa Man Yattaqi Allāha Yaj`al Lahu Min 'Amrihi Yusrāan (Aţ-Ţalāq: 4).

<< Previous Sūrah    <Previous Ayah    Next Ayah >    Next Sūrah >>    Recite again    
[65.4] Wenn ihr im Zweifel seid (über) jene eurer Frauen, die keine monatliche Reinigung mehr erhoffen, (dann wisset, daß) ihre Frist drei Monate ist, und (das gleiche gilt für) die, die noch keine Reinigung hatten. Und für die Schwangeren soll ihre Frist so lange währen, bis sie sich ihrer Bürde entledigt haben. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung verschaffen in seinen Angelegenheiten.