Attakhadhū 'Aymānahum Junnatan Faşaddū `An Sabīli Allāhi Falahum `Adhābun Muhīnun (Al-Mujādilh: 16). |
[58.16] Sie haben ihre Eide zu einem Schild (für ihre Missetaten) gemacht, und sie machen abwendig vom Pfade Allahs; für sie wird darum eine erniedrigende Strafe sein. |