Wa Ja`alū Baynahu Wa Bayna Al-Jinnati Nasabāan Wa Laqad `Alimat Al-Jinnatu 'Innahum Lamuĥđarūna (Aş-Şāffāt: 158). |
[37.158] Und sie machen eine Blutsverwandtschaft aus zwischen Ihm und den Dschinn, während die Dschinn doch recht wohl wissen, daß sie (vor Ihn zum Gericht) gebracht werden sollen. |