Wa 'Idhā 'Aradnā 'An Nuhlika Qaryatan 'Amarnā Mutrafīhā Fafasaqū Fīhā Faĥaqqa `Alayhā Al-Qawlu Fadammarnāhā Tadmīrāan (Al-'Isrā': 16). |
[17.16] Wenn Wir eine Stadt zu zerstören beabsichtigen, lassen Wir Unser Gebot an ihre Reichen ergehen; sie aber freveln darin, so wird der Richtspruch fällig gegen sie, und Wir zerstören sie bis auf den Grund. |