'Uĥilla Lakum Şaydu Al-Baĥri Wa Ţa`āmuhu Matā`āan Lakum Wa Lilssayyārati Wa Ĥurrima `Alaykum Şaydu Al-Barri Mā Dumtum Ĥurumāan Wa Attaqū Allāha Al-Ladhī 'Ilayhi Tuĥsharūna (Al-Mā'idah: 96). |
[5.96] Das Getier des Meeres und sein Genuß sind euch erlaubt als eine Versorgung für euch und für die Reisenden; doch verwehrt ist euch das Wild des Landes, solange ihr Pilger seid. Und fürchtet Allah, zu Dem ihr versammelt werdet. |